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Im Rahmen des SGB XI haben pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten.

  • Die Entlastungsbeträge behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet, dass nicht genutzte Beträge angespart und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden können

Unsere Firma ist gemäß § 45 a/b SGB XI anerkannt und bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Alltag individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt

Weitere Informationen zu den Entlastungs- und Betreuungsleistungen finden Sie im Download-Bereich.

Haushalts-Service gemäß § 45 a/b SGBXI

Haushalts-Service gemäß § 45 a/b SGBXI

Wir bieten umfassende Unterstützung in Ihrem Alltag, einschließlich der Reinigung Ihrer Wohnung durch Staubsaugen, Wischen und Pflege der Sanitäranlagen. Unsere Dienste umfassen auch die gründliche Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, Glastüren und Wintergärten.

Zusätzlich helfen wir Ihnen bei der Organisation und Durchführung Ihrer Einkäufe und kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Müll sowie das Sortieren von Recyclingmaterialien. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, einen strukturierten und geplanten Tagesablauf umzusetzen, um Ihren Alltag noch einfacher und angenehmer zu gestalten.

Betreuungsangebote gemäß § 45 a/b SGBXI

Betreuungsangebote gemäß § 45 a/b SGBXI

Wir bieten umfassende Unterstützung in Ihrem Alltag. Dazu gehört, dass wir Sie beim Einkaufen begleiten, zu Arzt- und Physiotherapieterminen fahren und Apothekenbesorgungen für Sie übernehmen. Auch bei Behördengängen stehen wir Ihnen zur Seite. Bei entspannenden Spaziergängen begleiten wir Sie gerne.

Zusätzlich kümmern wir uns um das jahreszeitliche Schmücken Ihrer Wohnung, um eine stets gemütliche Atmosphäre zu gewährleisten. Gemeinsam bepflanzen wir Ihren Balkon, pflegen Ihre Blumen und unterstützen Sie beim Gärtnern. Außerdem bieten wir Ihnen fachkundige Beratung und Unterstützung bei speziellen Anträgen, wie bei der Krankenkasse oder Pflegekasse, damit Sie alle Ihnen zustehenden Vorteile erhalten.

Gemeinschaftliches Gärtnern

Gemeinschaftliches Gärtnern

Auch in der kalten Jahreszeit kann der Garten ein Ort der Aktivität und Begegnung sein. Im Zeitraum von Dezember bis Februar biete ich ein privat buchbares Zusatzangebot im Bereich gemeinschaftliches Gärtnern an – ganz nach Ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen.

Was Sie erwartet: Leichte Gartenarbeiten (z. B. Rückschnitt, Beete vorbereiten, Pflanzen pflegen) Gemeinsames Tun und entspannte Gespräche Bewegung an der frischen Luft Förderung von Aktivität, Struktur und Lebensfreude

Wichtig: Dieses Angebot ist nicht über den Entlastungsbetrag (§ 45a/b SGB XI) abrechenbar. Die Abrechnung erfolgt direkt und privat mit Ihnen.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! Egal, ob Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, damit wir gemeinsam besprechen können, wie wir Ihnen im Alltag zur Seite stehen können.

 






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